Gutachtenerstattung in mündlicher oder schriftlicher Form im Auftrag der zuständigen Gerichte oder Behörden auf Grundlage eines Beweisbeschlusses oder Ermittlungsverfahrens zur
Klärung von technischen Zusammenhängen innerhalb eines Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens
durch:
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Schäden und Bewertung von Krafträdern und Oldtimern.
Zuständigkeit:
Industrie- und Handelkammer Kassel, www.ihk-kassel.de