Schadengutachten
Schadengutachten

Im Haftpflichtschadenfall (ein fremd verschuldeter Unfall) hat der Geschädigte nach herrschender Rechtsprechung das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen seiner Wahl zur Ermittlung der Schadenhöhe und Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Die Kosten für den Sachverständigen bzw. des Schadengutachtens müssen vom Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,00 Euro kann der Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten ablehnen. Jedoch werden diese Kosten im Regelfall auch ohne Rechtspflicht sehr oft übernommen.

Sollte sich bei der Besichtigung eines beschädigten Fahrzeuges herausstellen, dass ein SchadengutachtenBagatellschaden vorliegt, erstellen wir grundsätzlich nur einen Kostenvoranschlag der jedoch ebenfalls als Grundlage für die Schadenregulierung verwendet werden kann. Die für den Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer günstigere Variante umfasst jedoch lediglich die Durchführung einer Reparaturkostenkalkulation mit einer professionellen Fotodokumentation des eingetretenen Schadens. Reparaturdauern, Wertminderungen, Nutzungsausfallentschädigungen, Wiederbeschaffungswerte oder eventuelle Restwerte werden hier nicht ermittelt.

Das wichtigste für Sie als Geschädigte oder Geschädigter ist:

Lassen sie sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen wenn es um die Ermittlung ihres Schadenersatzanspruchs geht und bestehen sie auf ihr Recht sich unabhängig beraten und helfen zu lassen!